Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Gutachten?
Ein Gutachten dient der Beweissicherung und wird bei Haftpflichtschäden, Kasko- und Teilkaskoschäden. Weiterhin werden alle Angaben durch den Sachverständigen dokumentiert und es wird für die Schadenregulierung verwendet. Unsere Kfz-Gutachten sind umfassend, verkehrsfähig, prozesstauglich und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.
Warum benötige ich ein Gutachten?
Es gibt viele Beweggründe die dafür sprechen ein Schadengutachten von einem unabhängigen und neutralen Kfz-Gutachter erstellen zu lassen. Ein Kfz-Gutachten dient zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Des Weiteren dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Feststellung des Schadenumfanges nach einem Verkehrsunfall sowie der Beweissicherung.
Wer zahlt die Kosten für das Gutachten?
Unfall unverschuldet: Bei einem Haftpflichtschaden werden alle erforderlichen Kosten grundsätzlich durch die Versicherung des Unfallverursachers erstattet (BGB § 249 und 254). Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für das Schadengutachten Ihres verunfallten Fahrzeuges
Ausnahmen gibt es im Bereich von Bagatellschaden (Schadenhöhe unter ca.1.000€) Einzelfallentscheidung.
Unfall selbst verschuldet: Bei einem Kasko- Teilkaskoschaden werden die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Kasko- und Teilkaskoschäden sollten schnellstmöglich gemeldet werden.
Wo findet die Besichtigung statt?
Schadenaufnahme vor Ort, in der Werkstatt oder im Sachverständigenbüro.